Böckinger
Hundekot
Das ist schon ein
Kreuz mit unseren Hunden. Die Bewohner am Böckinger Dorfplatz sind strutsauer. Sie putzen gern
auf ihren Straßen. Schließlich sind wir Schwaben geübte
Kehrwochen-Spezialisten. Aber den Hundekot auf der Straße, vor den Haustüren
oder in den Blumenrabatten, den verursachen sie nicht – den soll die Stadt
wegmachen. Und es soll ein Schild aufgestellt werden mit dem Hinweis
„Hundekot-Verbot“. Dabei hat die Stadt doch eine Spenderbox aufgestellt, in der Tütchen vorhanden sind (kostenlos),
in denen Hundehalter die Ausscheidungen ihrer Vierbeiner sammeln können. Wenn
die Hundehalter den Kot ihrer Köter nicht einsammeln, dann können sie sogar
bestraft werden – sagt die Heilbronner Polizeiverordnung. Zwischen fünf und
tausend Mark Buße kann dabei auferlegt werden. Allerdings kann ich mich nicht
erinnern, daß sich ein Hundebesitzer über eine derartige Strafe aufgeregt
hätte. Es kommt, soviel ich weiß, nahezu nicht vor, daß jemand für die
Hinterlassenschaft seines Vierbeiners auf unseren Straßen, in den Parks oder
Wäldern zur Rechenschaft gezogen wird. Die Häufchen allenthalben sind dafür
Beweis genug. Und wo keine Richter sind, da sind bekanntlich auch keine Täter.
Aber man kann die Vierbeiner ja auch erziehen – mußte ich mir deutlich sagen
lassen. Zum Beispiel von Hunde-Psycholgen.
Stundenlohn an die 150 Mark. Die bringen dann dem Hund und seinem Herrchen
bei, wie man sich anständig benimmt, keine Jogger in die Hosen beißt, sofort
auf Herrchens Wort hört, etc., etc. Aber ist das noch artgerecht? Ist der Hund
in einer Stadtwohnung mit drei Zimmern überhaupt artgerecht? Laßt den Hund Tier
sein – und vergewaltigt ihn nicht entgegen seiner Natur zum braven Zimmer- und
Gehsteighündchen.
Action
pur
Ist
die Zeit des intelligenten Films seit diesem Jahr endgültig vorbei? Es scheint
so. Handlung ist Nebensache in den Kinos, Action und Special Effects stehen im
Mittelpunkt der Filmemacher. Steven Spielbergs „Jurassic Park“ läutete den
Beginn einer neuen Cineasten-Ära ein. Was folgte waren Materialschlachten in
„Independence Day“, „Twister“, „Speed 2“, „Lost World“ und nun in „Das fünfte
Element“ und „Men in Black“. Explosionen und Computer-Animationen blasen die
Handlung „Mann beziehungsweise Männer
gegen böse Außerirdische, böse Dinos, böse Buben, bösen Wirbelsturm plus
Lovestory“ auf, und der Geldsegen ist garantiert. Das Publikum strömt en masse
in die Filmtempel, Vorstellungen sind für Wochen ausgebucht. Der Erfolg dieser
Filme liegt aber gerade in seinem simplen Strickmuster. Der Kinogänger will
nach einem anstrengenden Tag unterhalten werden, er will nicht mehr sonderlich
nachdenken. Eine actiongeladene Verfolgungsjagd mit Schießerei und flotten
Sprüchen ist weitaus entspannender als komplizierte Handlungsabläufe,
durchdachte Dialoge und Zeitsprünge. Eine eingebaute zumeist vorhersehbare
Liebesgeschichte stillt den Wunsch nach Happy-End und Harmonie. Kino wird zur
Flucht vor den Grausamkeiten des Alltags. Schauspieler
sind austauschbar. Sind sie doch nur noch Statisten neben den Kreaturen,
die zumeist dem Special-Effect-Team der George Lucas’ ILM-Factory entsprungen
sind. Für die Geschichte vom tragischen
Helden ist auf Zelluloid kein Platz mehr. Miesmachstimmung ist nicht gefragt.
Sind die Ferraras, Stones, Lynchs, Coens, Scorseses und DePalmas am Aussterben?
Mit Sicherheit, wenn sie nicht die Kurve kriegen, nicht das Gleichgewicht
zwischen Spektakel und Anspruch finden – siehe Terry Giliams „12 Monkeys“. Oder
sich Quentin Tarantino nennen.
Sexistisch?
„Blöde
Anmache, geile Preise“. Das ist Werbung, die wirklich auffällt. Gelegentlich
ist auf den Anzeigen sogar noch ein Mann und eine Frau in Badekleidung zu
sehen. Darüber hat sich jetzt die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg Kommunale Frauenbeauftragte tierisch
aufgeregt. „Auf Plakaten und in Zeitungsbeilagen werden Frauen auf niedrigstem
Niveau in altbekannten und entwürdigenden Klischeevorstellungen als
Sexualobjekte benutzt – sogar noch scheinbar gleichberechtigt mit Männern.“ So
sieht das die Frauenbeauftragte der Stadt Heilbronn, Anne Schilling. Die Frauenbeauftragten in Baden-Württemberg
bewerten diese Werbekampagne als beschämend platte Diskrimierung von Frauen und
fordern in einem Schreiben, das auch dem Deutschen Werberat zugeleitet wurde,
den Verbrauchermarkt auf, die Kampagne einzustampfen und eine niveauvollere,
nicht-sexistische zu schalten. Viel Rauch um nichts, denn was ist an einem
schönen Frauen- beziehungsweise einem schönen Männerkörper auszusetzen, der
zudem noch mit Badetextilien bekleidet ist? Übergewichtige weitaus nacktere Menschen gibt es überall zu sehen,
doch da wird nicht der erhobene Zeigefinger geschwungen. Und was heißt
„scheinbar gleichberechtigt“, glauben die Frauenbeauftragten etwa, Frauen sind
von schönen Männern nicht angetan, sondern verschließen ihre Augen
stillschweigend bei solch „blöder Anmache“? Dieses affektierte Gehabe in einer Zeit, in der blanke Busen in fast
jeder Zeitung, in jeder Sendung, in jedem Film zu sehen sind, wirkt aufgesetzt
und künstlich. Die Diskriminierung der Frau fängt nach einer derartigen
Definition dann schon an Stränden, an
Baggerseen, in Frei- und Hallenbädern, in den Diskotheken, etc. an. Jegliches
Zeigen nackter Haut wird somit sexualisiert. Ästhetik zählt nicht. Der einzige
Sexismus, der bei dieser Diskussion eingestreut wird, kommt von Seiten der
Frauenbeauftragten und ist gegen den Mann gerichtet. Oder glaubt frau hier
etwa, man(n) würde ein elektrisches Gerät nur wegen einer leichtbekleideten
Plakatdame kaufen?
Heilbronner
Weindorf
Alle
Jahre wieder treffen sich Zehntelesschlotzer
aus der Region, dem näheren Umland und sogar aus dem Ausland, um unter
meinem Turm zünftig zu feiern. Da auch ich gerne mal den ein oder anderen
hochgelobten Unterländer Wein
genießen möchte, ende ich hier mit meinem Kommentar und mische mich unter all
die Weinliebhaber ...
Kein
Fahrverbot
Dieses
Urteil dürfte auch die Heilbronner Polizei und den Ordnungsdienst
interessieren, noch mehr freilich die als streng bekannten Heilbronner
Verkehrsrichter. Da hat der Bundesgerichtshof nämlich folgendes entschieden:
Erheblich zu schnelles Fahren muß nicht in jedem Fall mit einem Fahrverbot
geahndet werden. Laut Gerichtshof ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 Stundenkilometer sonst – ein Regelfall für ein Fahrverbot –
ausnahmsweise auf dessen Anordnung zu verzichten, wenn der Fahrer aus
Nachlässigkeit ein leicht zu übersehendes Verkehrsschild nicht beachtet hat. In
dem besonderen Fall war ein Fahrer innerorts in eine spitzwinklig abzweigende Straße
eingebogen, hatte ein kurz nach der Einmündung aufgestelltes Tempo-30-Schild
übersehen und war anschließend mit 69 Stundenkilometern geblitzt worden. Eigentlich ein klarer Fall für ein
Fahrverbot. Wie gesagt, die Verkehrsrichter werden es mit Interesse gelesen
haben, denn nun wird die Rechtslage immer unsicherer. die Leidtragenden könnten
wieder einmal Kinder oder alte Menschen sein. Denn das sind diejenigen, die im
Straßenverkehr am meisten gefährdet sind. Ihnen zuliebe hätte der Gerichtshof
wohl anders entscheiden müssen. Aber Liebe gibt es nicht vor Gericht.
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