Samstag, 22. März 2014

Kiliansmännle, 17.09.1997



Böckinger Hundekot
Das ist schon ein Kreuz mit unseren Hunden. Die Bewohner am Böckinger Dorfplatz sind strutsauer. Sie putzen gern auf ihren Straßen. Schließlich sind wir Schwaben geübte Kehrwochen-Spezialisten. Aber den Hundekot auf der Straße, vor den Haustüren oder in den Blumenrabatten, den verursachen sie nicht – den soll die Stadt wegmachen. Und es soll ein Schild aufgestellt werden mit dem Hinweis „Hundekot-Verbot“. Dabei hat die Stadt doch eine Spenderbox aufgestellt, in der Tütchen vorhanden sind (kostenlos), in denen Hundehalter die Ausscheidungen ihrer Vierbeiner sammeln können. Wenn die Hundehalter den Kot ihrer Köter nicht einsammeln, dann können sie sogar bestraft werden – sagt die Heilbronner Polizeiverordnung. Zwischen fünf und tausend Mark Buße kann dabei auferlegt werden. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, daß sich ein Hundebesitzer über eine derartige Strafe aufgeregt hätte. Es kommt, soviel ich weiß, nahezu nicht vor, daß jemand für die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners auf unseren Straßen, in den Parks oder Wäldern zur Rechenschaft gezogen wird. Die Häufchen allenthalben sind dafür Beweis genug. Und wo keine Richter sind, da sind bekanntlich auch keine Täter. Aber man kann die Vierbeiner ja auch erziehen – mußte ich mir deutlich sagen lassen. Zum Beispiel von Hunde-Psycholgen. Stundenlohn an die 150 Mark. Die bringen dann dem Hund und seinem Herrchen bei, wie man sich anständig benimmt, keine Jogger in die Hosen beißt, sofort auf Herrchens Wort hört, etc., etc. Aber ist das noch artgerecht? Ist der Hund in einer Stadtwohnung mit drei Zimmern überhaupt artgerecht? Laßt den Hund Tier sein – und vergewaltigt ihn nicht entgegen seiner Natur zum braven Zimmer- und Gehsteighündchen.

Action pur
Ist die Zeit des intelligenten Films seit diesem Jahr endgültig vorbei? Es scheint so. Handlung ist Nebensache in den Kinos, Action und Special Effects stehen im Mittelpunkt der Filmemacher. Steven Spielbergs „Jurassic Park“ läutete den Beginn einer neuen Cineasten-Ära ein. Was folgte waren Materialschlachten in „Independence Day“, „Twister“, „Speed 2“, „Lost World“ und nun in „Das fünfte Element“ und „Men in Black“. Explosionen und Computer-Animationen blasen die Handlung „Mann beziehungsweise Männer gegen böse Außerirdische, böse Dinos, böse Buben, bösen Wirbelsturm plus Lovestory“ auf, und der Geldsegen ist garantiert. Das Publikum strömt en masse in die Filmtempel, Vorstellungen sind für Wochen ausgebucht. Der Erfolg dieser Filme liegt aber gerade in seinem simplen Strickmuster. Der Kinogänger will nach einem anstrengenden Tag unterhalten werden, er will nicht mehr sonderlich nachdenken. Eine actiongeladene Verfolgungsjagd mit Schießerei und flotten Sprüchen ist weitaus entspannender als komplizierte Handlungsabläufe, durchdachte Dialoge und Zeitsprünge. Eine eingebaute zumeist vorhersehbare Liebesgeschichte stillt den Wunsch nach Happy-End und Harmonie. Kino wird zur Flucht vor den Grausamkeiten des Alltags. Schauspieler sind austauschbar. Sind sie doch nur noch Statisten neben den Kreaturen, die zumeist dem Special-Effect-Team der George Lucas’ ILM-Factory entsprungen sind.  Für die Geschichte vom tragischen Helden ist auf Zelluloid kein Platz mehr. Miesmachstimmung ist nicht gefragt. Sind die Ferraras, Stones, Lynchs, Coens, Scorseses und DePalmas am Aussterben? Mit Sicherheit, wenn sie nicht die Kurve kriegen, nicht das Gleichgewicht zwischen Spektakel und Anspruch finden – siehe Terry Giliams „12 Monkeys“. Oder sich Quentin Tarantino nennen.

Sexistisch?
„Blöde Anmache, geile Preise“. Das ist Werbung, die wirklich auffällt. Gelegentlich ist auf den Anzeigen sogar noch ein Mann und eine Frau in Badekleidung zu sehen. Darüber hat sich jetzt die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg Kommunale Frauenbeauftragte tierisch aufgeregt. „Auf Plakaten und in Zeitungsbeilagen werden Frauen auf niedrigstem Niveau in altbekannten und entwürdigenden Klischeevorstellungen als Sexualobjekte benutzt – sogar noch scheinbar gleichberechtigt mit Männern.“ So sieht das die Frauenbeauftragte der Stadt Heilbronn, Anne Schilling. Die Frauenbeauftragten in Baden-Württemberg bewerten diese Werbekampagne als beschämend platte Diskrimierung von Frauen und fordern in einem Schreiben, das auch dem Deutschen Werberat zugeleitet wurde, den Verbrauchermarkt auf, die Kampagne einzustampfen und eine niveauvollere, nicht-sexistische zu schalten. Viel Rauch um nichts, denn was ist an einem schönen Frauen- beziehungsweise einem schönen Männerkörper auszusetzen, der zudem noch mit Badetextilien bekleidet ist? Übergewichtige weitaus nacktere Menschen gibt es überall zu sehen, doch da wird nicht der erhobene Zeigefinger geschwungen. Und was heißt „scheinbar gleichberechtigt“, glauben die Frauenbeauftragten etwa, Frauen sind von schönen Männern nicht angetan, sondern verschließen ihre Augen stillschweigend bei solch „blöder Anmache“? Dieses affektierte Gehabe in einer Zeit, in der blanke Busen in fast jeder Zeitung, in jeder Sendung, in jedem Film zu sehen sind, wirkt aufgesetzt und künstlich. Die Diskriminierung der Frau fängt nach einer derartigen Definition dann schon an Stränden,  an Baggerseen, in Frei- und Hallenbädern, in den Diskotheken, etc. an. Jegliches Zeigen nackter Haut wird somit sexualisiert. Ästhetik zählt nicht. Der einzige Sexismus, der bei dieser Diskussion eingestreut wird, kommt von Seiten der Frauenbeauftragten und ist gegen den Mann gerichtet. Oder glaubt frau hier etwa, man(n) würde ein elektrisches Gerät nur wegen einer leichtbekleideten Plakatdame kaufen?

Heilbronner Weindorf
Alle Jahre wieder treffen sich Zehntelesschlotzer aus der Region, dem näheren Umland und sogar aus dem Ausland, um unter meinem Turm zünftig zu feiern. Da auch ich gerne mal den ein oder anderen hochgelobten Unterländer Wein genießen möchte, ende ich hier mit meinem Kommentar und mische mich unter all die Weinliebhaber ...

Kein Fahrverbot
Dieses Urteil dürfte auch die Heilbronner Polizei und den Ordnungsdienst interessieren, noch mehr freilich die als streng bekannten Heilbronner Verkehrsrichter. Da hat der Bundesgerichtshof nämlich folgendes entschieden: Erheblich zu schnelles Fahren muß nicht in jedem Fall mit einem Fahrverbot geahndet werden. Laut Gerichtshof ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 Stundenkilometer sonst  – ein Regelfall für ein Fahrverbot – ausnahmsweise auf dessen Anordnung zu verzichten, wenn der Fahrer aus Nachlässigkeit ein leicht zu übersehendes Verkehrsschild nicht beachtet hat. In dem besonderen Fall war ein Fahrer innerorts in eine spitzwinklig abzweigende Straße eingebogen, hatte ein kurz nach der Einmündung aufgestelltes Tempo-30-Schild übersehen und war anschließend mit 69 Stundenkilometern geblitzt worden. Eigentlich ein klarer Fall für ein Fahrverbot. Wie gesagt, die Verkehrsrichter werden es mit Interesse gelesen haben, denn nun wird die Rechtslage immer unsicherer. die Leidtragenden könnten wieder einmal Kinder oder alte Menschen sein. Denn das sind diejenigen, die im Straßenverkehr am meisten gefährdet sind. Ihnen zuliebe hätte der Gerichtshof wohl anders entscheiden müssen. Aber Liebe gibt es nicht vor Gericht.

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